Abenteuer Outdoor

Mayrhofen, Zillertal, Tirol
Büro: Hauptstraße 456
Basecamp: Hollenzen 75
A-6290 Mayrhofen

Tel.: +43 664 3120266
info(at)mountain-sports-zillertal.com 

MountainSPORTS alpin
Tirol
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mountain Sports Zillertal als Veranstalter

 

1. Geltungsbereich:

1.1. Für Rechtsgeschäfte zwischen Mountain Sports Zillertal und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Mountain Sports Zillertal nicht an, es sei denn, Mountain Sports Zillertal hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle anders lautenden Geschäftsbedingungen sind mit Erscheinen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam.

2. Vertragsabschluss:

2.1 Mountain Sports Zillertal bietet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Freizeit- und Sport- sowie Abenteuerdienstleistungen (nachstehend kurz „Event“ genannt) an und führt diese auch selbst durch. Der Event-Durchführungsvertrag zwischen Mountain Sports Zillertal und dem Kunden kommt durch die Reservierung über das online Buchungstool, das Mountain Sports Büro in 6290 Mayrhofen, Hollenzen 75 oder Hauptstraße 456 oder einer Mountain Sports Buchungsstelle (z. B. in Hotels) und der anschließenden Bestätigung der Reservierung durch Mountain Sports Zillertal zustand, womit auch die gegenständlichen AGB anerkannt wurden. Der Kunde erhält dabei eine Reservierungsbestätigung. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung ist der Durchführungsvertrag zwischen Mountain Sports Zillertal und dem Kunden abgeschlossen.

2.2 Die genauen Leistungen sind dem Abenteuerprogramm auf unserer Website und den Detailinformation unseres Katalogs zu entnehmen.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an den Events von Mountain Sports Zillertal:

3.1 Der Kunde sichert zu, die für die ausgewählten Events notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in der Website/Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.

3.2 Kunden, die durch Alkohol, Drogen oder Medikamente beeinträchtigt sind, sind von der Teilnahme am Event ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Personen, die nicht imstande sind, den Anweisungen von Guides udgl. zu folgen.

3.3 Der Kunde ist sich im Klaren, dass das Event zumeist unter freiem Himmel stattfindet und damit Witterungseinflüssen unterliegt. Sämtliche Events werden von geprüften und geeigneten Guides geführt. Die Ausrüstung entspricht den aktuellen Sicherheitsnormen. Vor Beginn eines jeden Events wird der Kunde vom Guide entsprechend instruiert und auf die Gefahren und Risiken hingewiesen. Ungeachtet dessen können Restrisiken nicht ausgeschlossen werden, sind Risiken doch mannigfaltig.

3.4 Der Kunde ist des weiteren verpflichtet, wenn er sich während eines Events überfordert fühlt, dies seinem Guide unverzüglich mitzuteilen, und zwar auf geeignete Weise, sodass dieser in die Lage versetzt wird, ihn auch zu verstehen bzw. ihm zu folgen.

4. Haftung für Schäden:

4.1 Im Schadensfall wird die Haftung von Mountain Sports Zillertal und den Personen, der sich Mountain Sports Zillertal bedient, auf den Fall des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit beschränkt, gleich aus welchem Rechtsgrund. Verletzungen und Schäden, auch am zur Verfügung gestellten Material von Mountain Sports Zillertal, sind unverzüglich zu melden. Für Schäden des Kunden, die bei Aktivitäten erfolgen, welche über das gebuchte Event hinausgehen, ist jegliche Haftung von Mountain Sports Zillertal ausgeschlossen.

5. Anweisungen und Instruktionen:

5.1 Der Kunde hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourleiters zu befolgen und am Event, sofern erforderlich, aktiv mitzuwirken.

5.2 Der tourleitende Guide ist berechtigt, Kunden, die gegen die gegenständlichen AGB oder sonstige Weisungen bzw. Anleitungen seinerseits verstoßen bzw. diese ignorieren, vom Event auszuschließen bzw. selbiges abzubrechen, wobei von Seiten des Kunden kein Anspruch auf Ersatz des Eventpreises besteht. Dem Guide steht es auch zu, das Eventprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die insbesondere die Sicherheit des Kunden beeinträchtigen könnte (wozu auch die mangelnde Eignung des Kunden zählt), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Mountain Sports Zillertal ist diesfalls jedenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eventdurchführung:

6.1 Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Mountain Sports Zillertal vermag deshalb keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten abzugeben.

6.2 Bei Events, bei denen bestimmte Fahrzeuge, technische Einrichtungen usw. erforderlich sind und diese zur Durchführung des Events nicht zur Verfügung stehen, behält sich Mountain Sports Zillertal vor, nach Möglichkeit entsprechenden Ersatz bereitzustellen. Ist dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig wirtschaftlichen Mitteln möglich, steht Mountain Sports Zillertal das Recht zu, das Event – auch kurzfristig – abzusagen. Diesfalls wird der bezahlte Preis zurückerstattet. Im Übrigen nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass keine weiteren, darüber hinausgehenden Ansprüche geltend gemacht werden können (beispielsweise Schadenersatz, Übernachtung, Fahrtkosten udgl.).

6.3 Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Gebieten, wo die Events stattfinden, mit dem privaten Kraftfahrzeug des Kunden. Diese Fahrten qualifizieren sich nicht als Teil des Events. Mountain Sports Zillertal schließt deshalb jegliche Haftung für dabei sich ereignende Unfälle und Schadenseintritte aus, was der Kunde zustimmend zur Kenntnis nimmt.

6.4 Tritt der Kunde bei eigener Anreise die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eventpreises.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von Mountain Sports Zillertal zur Eventdurchführung zur Verfügung gestellten Gegenstände, wie Ausrüstung, Sportgeräte, Fahrzeuge udgl., die vom Kunden verwendet werden, auch während des Events auf deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige ihm zur Kenntnis gelangende Mängel unverzüglich dem Guide zur Kenntnis zu bringen.

6.6 Mountain Sports Zillertal ist berechtigt, das gebuchte Event durch einen anderen konzessionierten Veranstalter durchführen zu lassen, sofern die Durchführung durch Mountain Sports Zillertal nicht oder nur schwerlich möglich ist (z. B. Krankheit, Auslastung der Kapazitäten usw.).

7. Preise, Zahlungsbedingungen:

7.1. Die angeführten Preise von Mountain Sports Zillertal sind – sofern nichts anderes angeführt ist - Inklusivpreise; darin enthalten ist sohin auch die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Preise der einzelnen Events der Veranstalter sind bindend.

7.2. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

7.3. Mit der Reservierung und der Übermittlung der Reservierungsbestätigung (s. oben Pkt. 2.1.) ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtentgeltes zu leisten. Die Anzahlung hat entweder direkt im Büro in 6290 Mayrhofen, Hauptstraße 456 bzw. Hollenzen HNr. 75 oder auf das Konto der Mountain Sports Zillertal bei der Raiffeisenbank Mayrhofen, Kto.Nr. 20.321, BLZ 36.274, erfolgen. Die Restzahlung ist jedenfalls vor Beginn des Events vollständig zu entrichten, wobei diesbezüglich Bargeld sowie wie VISA und Mastercard-Kreditkarten akzeptiert werden. Der IBAN-Code lautet wie folgt: AT38 3627 4000 0002 0321. Der BIC-Code lautet wie folgt: RZTIAT22274.

8. Erlebnisbeschreibung und Leistungsänderungen

8.1. Mountain Sports Zillertal ist bemüht, die angebotenen Events möglichst konkret und korrekt zu beschreiben. Die einzelnen Eventabläufe können jedoch Änderungen unterliegen.

8.2. Die von Mountain Sports Zillertal verwendeten Lichtbilder, Skizzen udgl. dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung. Solche Lichtbilder (z. B. Aktionen, Personen, Situationen usw.) sind natürlich unverbindlich.

8.3. Die Angaben hinsichtlich Dauer und Zeit der offerierten Events sind unverbindlich. Die Events können auch in Gruppen durchgeführt werden, womit zeitliche Verzögerungen einhergehen können. Zudem können auch Wartezeiten naturgemäß nicht ausgeschlossen werden.

8.4. Inhaltliche Leistungsänderungen des Events sind nicht auszuschließen, erfolgen jedoch nur bei Notwendigkeit. Dies wird dem Kunden nach Kenntniserlangung mitgeteilt. Sollte die Änderung einen wesentlichen Inhalt des Events betreffen und zudem – im Vergleich zur Buchung - erheblich sein, so ist der Kunde zum kostenlosen Vertragsrücktritt berechtigt. Von Mountain Sports Zillertal bereits erbrachte Leistungen sind jedoch jedenfalls zu vergüten.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1 Wird das Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit des Kunden nicht mehr gewährleistet, so kann nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogrammes sowohl der Kunde als auch Mountain Sports Zillertal vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Kunde den bezahlten Eventpreis zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Mountain Sports Zillertal für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Events noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.2. Ist ein Kunde aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leitungsfähigkeit einem Event nicht gewachsen, so ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eventpreises.

9.3. Im Übrigen steht Mountain Sports Zillertal im Fall des Rücktritts des Kunden nach erfolgter Buchung des Events eine Rücktrittsentschädigung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Gesamtentgeltes von Mountain Sports Zillertal: Erhalt der Rücktrittsbestätigung des Kunden bis zum 30. Tag vor Beginn des Events: 25 %, mindestens € 25,00 Erhalt der Rücktrittsbestätigung des Kunden vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn des Events: 35 % Erhalt der Rücktrittbestätigung des Kunden vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn des Events: 50 % Erhalt der Rücktrittsbestätigung des Kunden vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn des Events: 65 % Erhalt der Rücktrittsbestätigung des Kunden am Tag des Beginns: 100 %

9.4. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Mountain Sports Zillertal bei Tagesprogrammen einen Tag vor Eventbeginn entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls erhält der Kunde die Anzahlung unverzüglich ausbezahlt; weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

10. Verwahrung und Verleih von Gegenständen

10.1. Mountain Sports Zillertal weist darauf hin, dass der Kunde für die allfällige Verwahrung von Gegenständen jedenfalls selbst verantwortlich ist und mit Mountain Sports Zillertal kein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wird.

10.2. Für die Beschädigung an von Mountain Sports Zillertal an den Kunden vermietete Gegenstände ist dieser jedenfalls verantwortlich, sofern es sich nicht um ein unabwendbares Ereignis handelt.

11. Verfügbarkeit

11.1. Die Teilnahme an den Events hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Event-Verfügbarkeit (z.B. Zeit, Ort, usw.) sind in den Eventsbeschreibungen enthalten.

12. Bilder, Videoaufnahmen usw.

12.1. Der Kunde erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung dahingehend, als Mountain Sports Zillertal berechtigt ist, bei der Eventdurchführung Lichtbilder, Videoaufnahmen usw. zu erstellen, auf denen der Kunde ersichtlich ist, und selbige unbefristet insbesondere für Werbe- und Marketingzwecke in jeglicher Form zu verwenden (insbesondere für Folder, Internet usw.) zu verwenden. Der Kunde ist ebenfalls damit einverstanden, dass seine sonstigen Daten automationsunterstützt verarbeitet und von Mountain Sports Zillertal für Werbe- und Marketingzwecke verwendet und weitergegeben werden dürfen. Dem Kunden erwachsen daraus keine wie immer gearteten Ansprüche – insbesondere finanzieller Natur – gegenüber Mountain Sports Zillertal.

13. Änderung der AGB, Form von Erklärungen

13.1. Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

13.2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen gegenüber Mountain Sports Zillertal bedürfen jedenfalls der Schriftform.

14. Geltendes Recht, Gerichtsstand

14.1. Für die vertragliche Beziehung zwischen Mountain Sports Zillertal und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNCITRAL als auch Bestimmungen des Internationalen Privatrechts werden einvernehmlich ausgeschlossen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung wird 6290 Mayrhofen vereinbart.

14.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung wird unter Ausschluss des allgemeinen Gerichtsstandes das Bezirksgericht Zell am Ziller vereinbart, und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes.

15. Salvatorische Klausel

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, anfechtbar oder unanwendbar sein bzw. werden, so bleiben dessen ungeachtet alle anderen Bestimmungen der AGB unverändert und wirksam. Hinsichtlich der nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen gelten Bestimmungen als vereinbart, die gültig sind und die ursprünglich mit der nunmehr unwirksamen Bestimmung verfolgten Interessen am nächsten kommen. Bis dahin gelten wirksame Bestimmungen als vereinbart, die die ursprünglich verfolgten Interessen am besten wahrt.

16. Verweis und Links

16.1. Die sorgfältige inhaltliche Kontrolle übernimmt Mountain Sports Zillertal für die Inhalte externer Links. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen auf den verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die Gestaltung und Inhalt externer Links hat der Autor keinen Einfluss. Deshalb distanziert sich Mountain Sports Zillertal bzw. der Autor hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten, die nach Linksetzung verändert wurden. Verlinkungen auf einzelne Bild- und Textdaten sind nicht gestattet. Verlinkungen sind ausschließlich auf der Startseite erwünscht und gestattet.

Mayrhofen, November 2009

Zillertal
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